Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verkauf
JH – Solutions e.U.
Rudolf-Simon-Gasse 6/13, 1110 WienE-Mail: [email protected]
Inhaber: Jürgen Haimer
Stand:
1. Allgemeines
1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet, montiert und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Vertragsbeziehungen zwischen JH – Solutions e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Geschäftskunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers stellen keine verbindlichen Zusagen dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zustande.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen auch nur teilweise anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; eine Gewähr für deren Richtigkeit wird nicht übernommen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich; das Entgelt wird gutgeschrieben, wenn es zu einem Auftrag kommt.
3. Preise
3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€), netto (exklusive Umsatzsteuer) ab Lager Wien, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Preisänderungen aufgrund von Irrtümern, Druckfehlern oder geänderten Einkaufspreisen bleiben vorbehalten.
3.3 Zusatzleistungen oder Sonderwünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt – soweit möglich – unmittelbar nach Lieferung oder Leistungserbringung.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen für Teillieferungen oder Teilleistungen zu stellen.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug auf das in der Rechnung angeführte Konto zu leisten.
4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
4.5 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Nebenspesen, danach auf das Kapital angerechnet.
5. Lieferung und Gefahrenübergang
5.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
5.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
5.3 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gilt die Ware mit Meldung der Versandbereitschaft als geliefert und wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert.
5.4 Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JH – Solutions e.U.
6.2 Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
6.3 Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Vertragsrücktritt vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
7. Montage- und Leistungsbedingungen
7.1 Der Auftraggeber schafft rechtzeitig alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Montage oder Installation (z. B. Stromanschlüsse, Zugang, bauliche Vorbereitungen).
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Vorbereitungen seitens des Auftraggebers entstehen.
7.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer die dadurch entstandenen Mehrkosten verrechnen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.
8.2 Der Auftraggeber hat die Ware oder Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 5 Werktagen schriftlich zu rügen.
8.3 Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Nur wenn diese nicht möglich oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen.
8.4 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
8.5 Für Verschleißteile oder Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, fremder Eingriffe oder Nichtbeachtung von Anweisungen besteht keine Gewährleistung.
9. Stornierungen und Terminabsagen
9.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
9.2 Bei Stornierungen fallen folgende Kosten an:
- bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 20 % der Auftragssumme,
- bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %,
- ab 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 %.
9.3 Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall vollständig zu bezahlen.
10. Höhere Gewalt
10.1 Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Lieferengpässe, Krankheit, behördliche Maßnahmen) befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
10.2 Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt wegen solcher Verzögerungen bestehen nicht.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://www.jh-solutions.at/datenschutz abrufbar.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anhang (optional): Zahlungsmodelle / Ratenvereinbarungen
Für den Fall, dass künftig Ratenzahlungen oder Kauf-auf-Rechnung-Optionen angeboten werden, gelten gesonderte Bedingungen, die individuell vereinbart und schriftlich bestätigt werden müssen.
