ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verkauf

JH – Solutions e.U.

Rudolf-Simon-Gasse 6/13, 1110 Wien
E-Mail: [email protected]
Inhaber: Jürgen Haimer

Stand:

1. Allgemeines

1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet, montiert und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Leistungen, Lieferungen und Vertragsbeziehungen zwischen JH – Solutions e.U. (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Geschäftskunden (im Folgenden „Auftraggeber“).

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers stellen keine verbindlichen Zusagen dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer zustande.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bestellungen auch nur teilweise anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4 Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt; eine Gewähr für deren Richtigkeit wird nicht übernommen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich; das Entgelt wird gutgeschrieben, wenn es zu einem Auftrag kommt.

3. Preise

3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro (€), netto (exklusive Umsatzsteuer) ab Lager Wien, sofern nicht anders vereinbart.

3.2 Preisänderungen aufgrund von Irrtümern, Druckfehlern oder geänderten Einkaufspreisen bleiben vorbehalten.

3.3 Zusatzleistungen oder Sonderwünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

4. Zahlung

4.1 Die Rechnungslegung erfolgt – soweit möglich – unmittelbar nach Lieferung oder Leistungserbringung.

4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen für Teillieferungen oder Teilleistungen zu stellen.

4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug auf das in der Rechnung angeführte Konto zu leisten.

4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.

4.5 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Nebenspesen, danach auf das Kapital angerechnet.

5. Lieferung und Gefahrenübergang

5.1 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

5.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.

5.3 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gilt die Ware mit Meldung der Versandbereitschaft als geliefert und wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert.

5.4 Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JH – Solutions e.U.

6.2 Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

6.3 Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Vertragsrücktritt vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

7. Montage- und Leistungsbedingungen

7.1 Der Auftraggeber schafft rechtzeitig alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Montage oder Installation (z. B. Stromanschlüsse, Zugang, bauliche Vorbereitungen).

7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Vorbereitungen seitens des Auftraggebers entstehen.

7.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer die dadurch entstandenen Mehrkosten verrechnen.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.

8.2 Der Auftraggeber hat die Ware oder Leistung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel binnen 5 Werktagen schriftlich zu rügen.

8.3 Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Nur wenn diese nicht möglich oder unzumutbar ist, kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen.

8.4 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

8.5 Für Verschleißteile oder Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, fremder Eingriffe oder Nichtbeachtung von Anweisungen besteht keine Gewährleistung.

9. Stornierungen und Terminabsagen

9.1 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

9.2 Bei Stornierungen fallen folgende Kosten an:

  • bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 20 % der Auftragssumme,
  • bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %,
  • ab 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 100 %.

9.3 Bereits erbrachte Teilleistungen sind in jedem Fall vollständig zu bezahlen.

10. Höhere Gewalt

10.1 Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Lieferengpässe, Krankheit, behördliche Maßnahmen) befreien den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

10.2 Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktritt wegen solcher Verzögerungen bestehen nicht.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://www.jh-solutions.at/datenschutz abrufbar.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anhang (optional): Zahlungsmodelle / Ratenvereinbarungen

Für den Fall, dass künftig Ratenzahlungen oder Kauf-auf-Rechnung-Optionen angeboten werden, gelten gesonderte Bedingungen, die individuell vereinbart und schriftlich bestätigt werden müssen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Vermietung & Veranstaltungsleistungen

JH – Solutions e.U.

Rudolf-Simon-Gasse 6/13, 1110 Wien
E-Mail: [email protected]
Inhaber: Jürgen Haimer

Stand:

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der JH – Solutions e.U. (im Folgenden „JHS“) im Bereich Veranstaltungswesen, insbesondere für Veranstaltungsbetreuung, technische Durchführung, Vermietung und Bereitstellung von Licht- und Tonanlagen, Transport, Auf- und Abbau sowie sonstige damit verbundene Dienstleistungen.

1.2 Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von JHS ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

1.3 Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt oder die Leistung tatsächlich begonnen wurde.

2. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber hat entweder persönlich oder durch eine von ihm benannte, entscheidungsbefugte Person („Location-Manager“) als Ansprechpartner während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung zu stehen.

2.2 Der Auftraggeber bzw. der Location-Manager ist verpflichtet, JHS spätestens drei Tage vor der Veranstaltung sämtliche relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (z. B. Lagepläne, Stromversorgung, Zugangsmöglichkeiten, Zeitplan).

2.3 JHS benennt seinerseits einen verantwortlichen Vertreter, der für die Kommunikation und Durchführung vor Ort zuständig ist. Dessen Anweisungen ist durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter sowie sämtliche anwesende Dritte Folge zu leisten.

2.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass JHS mindestens 6 Stunden vor Veranstaltungsbeginn Zugang zum Veranstaltungsort erhält. Der Abbau muss spätestens 3 Stunden nach Veranstaltungsende ermöglicht werden.

2.5 Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten für:

  • ausreichende, ordnungsgemäß abgesicherte Stromanschlüsse,
  • Parkmöglichkeiten für Transportfahrzeuge (max. 100 m Entfernung vom Veranstaltungsort),
  • uneingeschränkten Zugang für Ein- und Ausladen (max. 30 m Wegstrecke).

2.6 Bei Transport über mehr als ein Stockwerk ohne Lift wird ein Zuschlag von 10 % je zusätzlichem Stockwerk auf die Materialmiete berechnet.

2.7 Das von JHS bereitgestellte Material ist gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Bei extremen Bedingungen (unter 7 °C, über 30 °C, Regen, Schnee, Sturm etc.) ist JHS berechtigt, Schutzmaßnahmen zu treffen oder die Leistung vorübergehend zu unterbrechen.

3. Sicherheit & Personal

3.1 Der Auftraggeber hat je nach Veranstaltungsgröße eine individuell zu vereinbarende Anzahl an Stagehands bereitzustellen, die ausschließlich den Weisungen von JHS unterstehen.

3.2 Für die Sicherheit hat der Auftraggeber zu sorgen. Dies umfasst insbesondere:

  • Absicherung des Bühnen- und Backstagebereichs,
  • Bereitstellung von mindestens einem Security pro Bühnenzugang und zusätzlich einem Security pro 100 Besucher,
  • einen eigenen Stage-Security, der ausschließlich für die Sicherheit auf der Bühne verantwortlich ist.

3.3 Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss voll geschäftsfähig, nüchtern und körperlich geeignet sein.

3.4 Stagehands oder Securitys, die nicht einsatzfähig sind oder fehlen, berechtigen JHS zur Verrechnung einer Pönale von € 170 pro Person.

4. Nebenleistungen des Auftraggebers

4.1 JHS erhält pro Veranstaltung 4 unentgeltliche Eintrittskarten sowie die notwendige Anzahl an Passierausweisen für Aufbau, Abbau und Betreuung.

4.2 Für das Personal von JHS sind ausreichend nichtalkoholische Getränke kostenlos bereitzustellen. Bei Veranstaltungen ab 8 Stunden Dauer ist zusätzlich eine warmen Mahlzeit pro Person unentgeltlich bereitzustellen.

4.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Reinigung des Veranstaltungsortes und der sanitären Anlagen.

5. Preise, Fälligkeit und Zahlung

5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Für vermitteltes Personal (z. B. DJs, Bands) ist der Auftraggeber verpflichtet, alle erforderlichen Abgaben und Lizenzen (insbesondere AKM) selbst zu entrichten.

5.3 Mitarbeiter von JHS werden pro angefangener Stunde abgerechnet. Die Grundpauschale für Personal und Material gilt für maximal 8 Stunden ab Veranstaltungsbeginn. Jede weitere Stunde wird mit € 100 pro Person und 15 % des Materialgesamtpreises berechnet.

5.4 Für Bestandskunden gilt:

  • 30 % Anzahlung bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung,
  • Restbetrag binnen 10 Tagen nach Veranstaltungsende.

5.5 Für Neukunden gilt:

  • 50 % Anzahlung bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung,
  • 50 % Restzahlung spätestens 4 Stunden nach Veranstaltungsbeginn (bar).

5.6 Bei Zahlungsverzug gelten 14 % Verzugszinsen p. a. als vereinbart.

6. Stornierungen und Rücktritt

6.1 Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornogebühren:

  • nach Auftragsbestätigung – 25 % des Auftragswertes,
  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsaufbau – 50 %,
  • bis 15 Tage vor Veranstaltungsaufbau – 100 %.

6.2 Bereits erbrachte Teilleistungen werden in jedem Fall vollständig verrechnet.

7. Haftung

7.1 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden an JHS-Personal, Geräten und Material, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder äußere Umstände (z. B. Witterung, Vandalismus) entstehen.

7.2 Schäden während des Transports trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht auf nachweisbares Verschulden von JHS zurückzuführen sind.

7.3 JHS übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch Lautstärke, Lichtintensität oder sonstige technische Einflüsse entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Behörden vorgegebenen Maximalwerte einzuhalten.

7.4 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

7.5 Der Auftraggeber hält JHS und deren Vertreter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter vollständig schad- und klaglos.

8. Pönale

8.1 Werden vereinbarte Verpflichtungen des Auftraggebers verletzt und dadurch die Vertragserfüllung von JHS wesentlich beeinträchtigt, ist JHS berechtigt, eine Pönale von 5 % des Gesamtpreises zu verrechnen.

8.2 Bei fehlendem oder nicht einsatzfähigem Sicherheitspersonal oder Stagehands wird zusätzlich eine Pönale von € 170 pro Person berechnet.

9. Sonstiges

9.1 Der Auftraggeber garantiert, alle erforderlichen Genehmigungen und Rechte für die Durchführung der Veranstaltung zu besitzen.

9.2 Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JHS zulässig.

9.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO). Die aktuelle Datenschutzerklärung ist unter https://www.jh-solutions.at/datenschutz abrufbar.